Silvia Voßloh
Aktuelle Information zum Corona-Virus
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
aufgrund von drei neuen Erlassen und Weisungen des Landes Nordrhein-Westfalen ergibt sich für den Krisenstab der Stadtverwaltung eine neue Bewertung der aktuellen Situation.
Daraus ergeben sich folgende Notwendigkeiten zum Schutz der Bevölkerung:
Alle Veranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl ab sofort untersagt! Das gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen. Dies wird durch die beigefügte Allgemeinverfügung angeordnet.
Geschlossen bleiben städtische Einrichtungen, das meint alle Sporthallen, das Jugend- und Bürgerzentrum, die Jugendräume.
Die Sprechzeiten des Rathauses bleiben zunächst unverändert. Weiter bleibt die dringende Aufforderung bestehen, das Rathaus nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten aufzusuchen.
Konkretisiert wird durch die aktuelle Erlasslage, dass die Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen und Schulen nur für einen eng begrenzten Personenkreis vorzuhalten sind. Betreut werden Kinder deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten und durch Bescheinigung des jeweiligen Arbeitsgebers den notwendigen Nachweis erbringen, dass sie unabkömmlich sind und keine private Betreuung möglich ist. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Ein entsprechender Vordruck für diesen Nachweis wird auf der städtischen Homepage www.werdohl.de bereitgestellt. Nicht erwerbstätige Erziehungsberechtigte haben ab Montag generell keinen Anspruch mehr auf eine Betreuung für ihre Kinder in der KiTa oder in der Kindertagespflege.
Die Gültigkeit der oben beschriebenen Maßnahmen besteht zunächst bis zum 19.04.2020.
Ich bedanke mich bei allen für ihr Verständnis in dieser besonderen Situation.
https://www.werdohl.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Corona/Allgemeinverfuegung.pdf
https://www.werdohl.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Corona/Erklaerung_des_Arbeitsgebers_ueber_die_Unabkoemmlichkeit.pdf ... Sehen Sie mehr